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Aktenblick14961 / 15 K 22/24 / Amtsgericht Aschersleben / Straße der Einheit 36
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Termin anberaumt - Amtliche Gerichtsquelle

Wohn-/Geschäftshaus in Oschersleben OT Hornhausen

Straße der Einheit 36 - 39387 Oschersleben OT Hornhausen - Sachsen-Anhalt. Aktenzeichen 15 K 22/24. Verkehrswert 1 €. 3 Dateien / 1 Fotos.

Objektdaten

Objektart, Adresse, Fläche, Beschreibung und extrahierte Felder.

Objektart
Wohn-/Geschäftshaus

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft (= Bruchteilsgemeinschaft) soll versteigert werden: Das im Grundbuch von Hornhausen Blatt 1733 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 1 Gemarkung Hornhausen, Flur 3, Flurstück 172/65 Wohnbaufläche, Straße der Einheit 36 Größe: 309 m² Detaillierte Objektbeschreibung: Bebaut mit einem vollunterkellerten, eingeschossigen Gebäude mit zum Teil ausgebautem Dachgeschoss. Geschätztes Baujahr 1900. Ehemals genutzt als Wohn- und Geschäftshaus mit Einzelhandelsgeschäft (Konsum) im Erdgeschoss und Wohnnutzung im Dachgeschoss. Seit ca. 1992/1993 ungenutzt bzw. leerstehend. Laut schriftlicher Auskunft des Landkreis Börde steht das Gebäude unter Beobachtung der unteren Bauaufsichtsbehörde. Es wurde ein Verfahren zum bauaufsichtlichen Einschreiten durchgeführt, da im Dachbereich einige Firstziegel fehlen bzw. nur noch lose aufliegen. In beiden Dachkehlen des Zwerchgiebels liegen lose Reste von Dachsteinen. An der Traufe vom Zwerchgiebel fehlen ebenfalls Dachsteine bzw. sind lose. Der scheitrecht gemauerte Sturz über dem straßenseitigen Eingang ist einsturzgefährdet. Die Mauerwerksziegel sind wahrscheinlich durch jahrelange Durchfeuchtung zum Teil stark zerstört und der tragende Mauerwerksverband ist nicht mehr gegeben. Das darüber liegende Traufmauerwerk senkt sich bereits deutlich sichtbar. Weitere Schäden bestehen wie folgt: Fenster und Türen sind zum Teil zerstört (offenstehend) oder wurden provisorisch verschlossen, so dass Niederschlagswasser eintreten kann und kein Schutz vor weiteren Umwelteinflüssen und Tierbefall besteht. Multiple Beschädigungen der Dacheindeckung; es fehlen Dachpfannen, so dass ungehindert Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Die Bedachung der rückwärtigen Gaube fehlt gänzlich. Fassade mit multiplen Beschädigungen (u.a. Rissbildungen, schadhafte Verfugung) sowie Beschädigungen bzw. Abplatzungen an der seitlichen Verkleidung des Zwerchgiebels. Es sind Durchbiegungen bzw. Absenkungen der Sturzbereiche am Hauseingang sowie zum Teil an den Fensteröffnungen erkennbar. Anhand des vorgefundenen baulichen Zustands ist von einem erheblichen Niederschlagswassereintritt und damit einhergehenden Folgeschäden an den Holzbauteilen (u.a. Geschossdecken, Dachkonstruktionen) durch Fäulnis und/oder holzzerstörende Organismen (z.B. Hausschwamm) auszugehen. Eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des Gebäudes oder zumindest eine partielle Einsturzgefahr sowie das Einbrechen von Geschossdecken und/oder Dachstuhl kann aufgrund des vorgefundenen Gesamtzustands nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Gutachterin hat keine Innenbesichtigung vorgenommen. Der Versteigerungsvermerk wurde am 11.09.2024 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: 1,00 € Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2, Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden. Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 14 Tage vor dem Termin zu tätigen. Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77 BIC: MARKDEF1810 Als Verwendungszweck ist anzugeben: 9512160000826 - 15 K 22/24 Sicherheitsleistung Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bei der Überweisung der Bietsicherheit ist zugleich die vollständige postalische Anschrift des Einzahlers anzugeben, damit die ordnungsgemäße Rückzahlung sichergestellt werden kann.

Wohnfläche, Grundstück, Baujahr sowie Gebäude-, Energie- und Lagedaten für dieses Objekt.

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Verfahrensverlauf 1 Ereignisse

Von Hammergebot seit 26. August 2026 beobachtet. Frühere Schritte stammen aus amtlichen Gerichtsdokumenten.

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Verlaufspunkte vorhanden: 1. Termin-, Status- und Quellenangaben werden erst nach dem Freischalten angezeigt.

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Dokumente

3 amtliche Dateien, Seiten und Dokumentenfakten.

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3 amtliche Dokumente, Gutachten und Bekanntmachungen liegen für dieses Objekt vor.

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§42-Status & Prüfung

Gerichtsaktenzugang, Anfrageweg und Review-Status.

Status der Gerichtsakte

§42-Statusvorschau

Details zu Akteneinsicht und Prüfung sind Premium-Intelligence. Die Vorschau deutet keine abgeschlossene Lastenprüfung an.

  1. Gerichtsweg

    Details gesperrt

    Details zum Zugangsweg erscheinen nach dem Freischalten, wenn Hammergebot genügend gerichtsbezogene Belege hat.

  2. Anfrageprozess

    Keine Anfrage erfasst

    Hammergebot verfolgt für dieses Verfahren noch keinen §42-Anfrageprozess.

  3. Lastenprüfung

    Nicht geprüft

    Es ist keine verfahrensbezogene Prüfung vorrangiger oder bestehenbleibender Rechte abgeschlossen.

Ein bekannter Zugangsweg ist nur Logistik. Er bedeutet nicht, dass Hammergebot die vorrangigen oder bestehenbleibenden Rechte dieses Verfahrens geprüft hat.

Nach dem Freischalten erscheinen die gerichtsbezogenen Zugangshinweise, soweit verfügbar. Die verfahrensbezogene Lastenprüfung bleibt separat.

Risiken & Rechte

Rechte, Belastungen und prüfpflichtige Signale.

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Verkehrswert

Gerichtlicher Wert und Vergleichsdruck.

Amtlicher WertankerGericht

1 €

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert aus der amtlichen Bekanntmachung.
Vergleichsdruck

Wie dieser Verkehrswert im lokalen Bestand liegt

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Vergleichbare aktive und beendete Verfahren sowie die lokale €/m²-Einordnung liegen hinter der Objektfreischaltung.

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